"Wir müssen dafür sorgen,
dass dieser Planet – wir haben nämlich nur eine Erde - auch für unsere
Kinder und Nachkommen noch lebenswert ist. Wirtschaftlicher Erfolg,
Chancengerechtigkeit, der Schutz unserer Umwelt und sozialer Ausgleich gehören
für mich zusammen."
Buchenhofwald
Sie befinden sich hier auf der Extra-Seite zum Buchenhofwald.
Der
Buchenhofwald ist kein Wald mehr. Anne Krischok (SPD): Verpflichtungserklärung
soll Bebauung auf dem restlichen Waldgelände verhindern - aber
Waldschutzbestimmungen gelten nicht mehr
Nach den Fällungen auf dem nördlichen Teil des Buchenhofwaldes ist dieser
so geschrumpft, dass er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr einen
„Wald“ darstellt, sondern nur noch eine Grünfläche darstellt.
Schutzbestimmungen des Landeswaldgesetzes greifen hier nicht mehr, dennoch
kann der südliche Teil des Buchenhof-Walds aufgrund einer vorliegenden
Verpflichtungserklärung derzeit nicht bebaut werden.
In einer weiteren parlamentarischen Anfrage will Frau Krischok nun die
weiteren Konsequenzen erfragen und klären, ob wenigstens die verbleibenden
Bäume weiter bestehen können. Pressemitteilung von Anne Krischok vom 15.09.2010
Weitere
Fragen zur Zukunft des Rest-Buchenhofwald
Die Teilzerstörung dieses Biotops erfolgte, obwohl sich die
Bürgerinitiative Rettet den Buchenhof-Wald für den vollständigen Erhalt
des Waldes eingesetzt hat und mit einem Bürgerbegehren erfolgreich war.
Auch die Senatsantworten zu meinen bisherigen Anfragen zum Buchenhofwald
(vergleiche die Drs. 19/4172, 19/5124, 19/5379, 19/5432, 19/6016 und
19/6221) werfen vor Ort immer wieder Fragen auf.
Drucksache 19/6924 vom 13.08.2010, Anne Krischok
Fällungen im Buchenhofwald: Von Schwarz-Grün bei noch offenen rechtlichen Fragen durchgeführt?
Konkrete Fragen werden leider nicht beantwortet: Wem gehörte vor
der Veräußerung an den BVE der Wald? Ab welcher
Größte hatte das Bebauungsvorhaben durch eine
Umweltverträglichkeitsprüfung begleitet werden müssen?
Positiv ist, dass der Ausschuss für Grün und Naturschutz der
Bezirksversammlung in den Entscheidungsprozess für die
ausgleichenden Naturschutzmaßnahmen eingebunden wird.
Drucksache 19/6221 vom 25.05.2010, Anne Krischok
235.000 Euro für die Fällungen im Buchenhofwald - oder: Wie viel ist dieses ökologische Kleinod wert?
Für die Fällungen im Buchenhofwald muss der Bauverein der
Elbgemeinden (BVE) neben der Ersatzpflegungen, die das Bezirksamt
Altona für Naturschutzmaßnahmen ausgeben muss. Wie wird der
Wert eines ökologisch wertvollen Waldes ermittelt? Offiziell nach
Maßstäben des Deutschen Städtetages. Aber kann ein
intakter Wert so korrekt ermittelt werden?
Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.05.2010
Buchenhofwald: Aufschiebende Eingabe wurde vom Senat zurückgehalten, bis Fällgenehmigung erteilt
wurde
Unglaublich: Eine Eingabe mit aufschiebender Wirkung war eine ganze
Woche lang in der Hamburger Verwaltung verschollen - und wurde erst
dann an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet, als die
Fällgenehmigung für den Buchenhofwald bereits erteilt war.
Wirklich nur ein Versehen, wie es der Senat glauben machen will? Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.03.2010
Buchenhofwald: Aufschiebende Eingabe wurde vom Senat zurückgehalten, bis Fällgenehmigung erteilt
wurde
Unglaublich: Eine Eingabe mit aufschiebender Wirkung war eine ganze
Woche lang in der Hamburger Verwaltung verschollen - und wurde erst
dann an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet, als die
Fällgenehmigung für den Buchenhofwald bereits erteilt war.
Wirklich nur ein Versehen, wie es der Senat glauben machen will? Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.03.2010
Buchenhofwald: Trickst und täuscht der Senat? Bürgerentscheid missachtet und Eingaben ignoriert
Die Fällungen im Buchenhofwald machte Anne Krischok zum Thema in
der Hamburgischen Bürgerschaft. Parlamentarisch will sie erfragen,
warum eine aufschiebende Eingabe eine Woche in der Hamburger Verwaltung
vorlag und erst nach der erteilten Fällgenehmigung dem Senat
auffiel. Pressemitteilung von Anne Krischok vom 26.02.2010
Buchenhofwald: Einspruch unerwünscht? SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok fragt nach
Anne Krischok will wissen, warum den Bürgerinnen und Bürgern
vom Senat der Rechtsweg verwehrt wird und wieso eine Eingabe der
Bürgerinitiative, die normalerweise aufschiebenden Charakter hat,
ausgerechnet dieses Mal verspätet an die zuständige
Behörde übermittelt worden ist. Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.02.2010
Der Buchenhofwald ist für den Senat kein Wald - es sind
vielmehr baubehindernde Gründe. Senat stoppt Bezirk wohl nicht -
Entscheidung fällt in diesen Tagen.
In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal des Buchenhofwaldes -
und damit ein Symbol, wie Schwarz-Grün mit dem Umweltschutz und
dem erfolgreichen Bürgerbegehren umgehen will. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum der Buchenhofwald nicht unter dem Schutz des
Hamburger Waldgesetzes steht. Die offizielle Begründung: Der Wald
sei nicht planrechtlich ein Wald, sondern ein Bebauungsgebiet nach
entsprechenden Plänen des Jahres 1938. Wie kann dies angehen? Pressemitteilung von Anne Krischok vom 28.01.2010
Buchenhofwald muss nach Bürgerentscheid bleiben -
Schwarz-Grün und Bezirksverwaltung sorgen sonst nur für
Politikverdrossenheit
Das Ergebnis des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Buchenhofwaldes
ist eindeutig: 41.000 Bürgerinnen und Bürger aus Altona sind
für den Bestandschutz des ökologisch wertvollen Waldes: Die
von CDU und GAL geplante Bebauung befürworten nur 7.500. Aber nur
einen Tag später will das Bezirksamt das Ergebnis einkassieren:
Unverständlich. Wenn dies passiert, erhöht dies nur die
Politikverdrossenheit vor Ort. Pressemitteilung von Anne Krischok vom 11.11.2009
Bebauung des Buchenhof-Waldes trotz anstehenden
Bürgerbegehren - oder: Wie Schwarz-Grün die Rechtslage neu
interpretiert.
Obwohl ein Bürgerbegehren gegen
die Bebauung auf dem Gelände des Buchenhofwaldes an der Osdorfer
Landstraße rechtmäßig zustande gekommen ist,
könnte dieses für die dortigen Bäume zu spät
kommen. Obwohl die Grünen noch im Wahlkampf das Grundstück
nach zeitgemäßem Planungsrecht überplanen wollten,
wollen sie nun den Natur und Artenschutz aus rein kommerziellen
Interessen opfern. Pressemitteilung von Anne Krischok vom 14.10.2009
Bezirksamt Altona ein
Suspensiveffekt eines rechtmäßig zustande gekommenen
Bürgerbegehrens nicht beachtet?
Kaum ein Bauvorhaben ist im Hamburger Westen derzeit so umstritten wie der
vom Bauverein der Elbgemeinden eG (des Weiteren: BVE) geplante Wohnungsbau
auf dem Gelände des Buchenhofwaldes im Altonaer Stadtteil Iserbrook. Bei
diesem Wald gegenüber der Reichspräsident-Ebert-Kaserne handelt es sich um
einen in über 200 Jahren natürlich gewachsenen Geestwald.
Drucksache 19/4172 vom 02.10.2009, Anne
Krischok