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"Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Planet – wir haben nämlich nur eine Erde - auch für unsere Kinder und Nachkommen noch lebenswert ist. Wirtschaftlicher Erfolg, Chancengerechtigkeit, der Schutz unserer Umwelt und sozialer Ausgleich gehören für mich zusammen."

 

Buchenhofwald

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Meine Anfragen, Pressemeldungen usw.:

Buchenhofwald

  • Der Buchenhofwald ist kein Wald mehr. Anne Krischok (SPD): Verpflichtungserklärung soll Bebauung auf dem restlichen Waldgelände verhindern - aber Waldschutzbestimmungen gelten nicht mehr
    Nach den Fällungen auf dem nördlichen Teil des Buchenhofwaldes ist dieser so geschrumpft, dass er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr einen „Wald“ darstellt, sondern nur noch eine Grünfläche darstellt. Schutzbestimmungen des Landeswaldgesetzes greifen hier nicht mehr, dennoch kann der südliche Teil des Buchenhof-Walds aufgrund einer vorliegenden Verpflichtungserklärung derzeit nicht bebaut werden.
    In einer weiteren parlamentarischen Anfrage will Frau Krischok nun die weiteren Konsequenzen erfragen und klären, ob wenigstens die verbleibenden Bäume weiter bestehen können.
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 15.09.2010
  • Weitere Fragen zur Zukunft des Rest-Buchenhofwald
    Die Teilzerstörung dieses Biotops erfolgte, obwohl sich die Bürgerinitiative Rettet den Buchenhof-Wald für den vollständigen Erhalt des Waldes eingesetzt hat und mit einem Bürgerbegehren erfolgreich war. Auch die Senatsantworten zu meinen bisherigen Anfragen zum Buchenhofwald (vergleiche die Drs. 19/4172, 19/5124, 19/5379, 19/5432, 19/6016 und 19/6221) werfen vor Ort immer wieder Fragen auf.
    Drucksache 19/6924 vom 13.08.2010, Anne Krischok
  • Fällungen im Buchenhofwald: Von Schwarz-Grün bei noch offenen rechtlichen Fragen durchgeführt?
    Konkrete Fragen werden leider nicht beantwortet: Wem gehörte vor der Veräußerung an den BVE der Wald? Ab welcher Größte hatte das Bebauungsvorhaben durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung begleitet werden müssen? Positiv ist, dass der Ausschuss für Grün und Naturschutz der Bezirksversammlung in den Entscheidungsprozess für die ausgleichenden Naturschutzmaßnahmen eingebunden wird.
    Drucksache 19/6221 vom 25.05.2010, Anne Krischok
  • 235.000 Euro für die Fällungen im Buchenhofwald - oder: Wie viel ist dieses ökologische Kleinod wert?
    Für die Fällungen im Buchenhofwald muss der Bauverein der Elbgemeinden (BVE) neben der Ersatzpflegungen, die das Bezirksamt Altona für Naturschutzmaßnahmen ausgeben muss. Wie wird der Wert eines ökologisch wertvollen Waldes ermittelt? Offiziell nach Maßstäben des Deutschen Städtetages. Aber kann ein intakter Wert so korrekt ermittelt werden?
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.05.2010
  • Fällungen im Buchenhof-Wald nach Senatsbeschluss - warum wurde der sofortige Vollzug angeordnet? Klärung noch offener Fragen 
    Für die Fällungen im Buchenhofwald wurde neben den Neupflanzungen ein Betrag von 235.000 Euro vom BVE fällig, der in Altona nun in Naturschutzmaßnahmen investiert werden soll. Wie künftig Bürgerentscheide Rechtswirksamkeit garantiert bekommen, wird in der Hamburgischen Bürgerschaft interfraktionell beraten.
    Drucksache 19/6016 vom 04.05.2010, Anne Krischok
  • Buchenhofwald: Aufschiebende Eingabe wurde vom Senat zurückgehalten, bis Fällgenehmigung erteilt wurde
    Unglaublich: Eine Eingabe mit aufschiebender Wirkung war eine ganze Woche lang in der Hamburger Verwaltung verschollen - und wurde erst dann an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet, als die Fällgenehmigung für den Buchenhofwald bereits erteilt war. Wirklich nur ein Versehen, wie es der Senat glauben machen will?
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.03.2010
  • Buchenhofwald: Aufschiebende Eingabe wurde vom Senat zurückgehalten, bis Fällgenehmigung erteilt wurde
    Unglaublich: Eine Eingabe mit aufschiebender Wirkung war eine ganze Woche lang in der Hamburger Verwaltung verschollen - und wurde erst dann an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet, als die Fällgenehmigung für den Buchenhofwald bereits erteilt war. Wirklich nur ein Versehen, wie es der Senat glauben machen will?
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.03.2010
  • Buchenhofwald: Trickst und täuscht der Senat? Bürgerentscheid missachtet und Eingaben ignoriert
    Die Fällungen im Buchenhofwald machte Anne Krischok zum Thema in der Hamburgischen Bürgerschaft. Parlamentarisch will sie erfragen, warum eine aufschiebende Eingabe eine Woche in der Hamburger Verwaltung vorlag und erst nach der erteilten Fällgenehmigung dem Senat auffiel.
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 26.02.2010
  • Opfert Schwarz-Grün den Buchenwald? Warum wird vom B
  • Fällungen im Buchenhofwald trotz eingereichter Eingab: Warum ist diese ausgerechnet zwei Stunden nach der Senatsentscheidung erst zur Kenntnis genommen worden? Die betroffenen Bürger glauben nicht an einen Zufall.
    Die Fällgenehmigung wurde erteilt, da der Senat davon ausging, dass ansonsten die Initiativen und der NABU klagen würden. So wurde ihnen ihr Recht schlichtweg abgesprochen. Die Eingabe wurde angeblich erst zu spät an die zuständige Stelle weitergeleitet. Warum bleibt offen.
    Drucksache 19/5432 vom 26.02.2010, Anne Krischok

Anne Krischok in der Hamburgischen Bürgerschaft am 25.02.2010 zum Buchenhofwald: Senat missachtet Eingabe der Bürgerinitiative

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  • Buchenhofwald: Einspruch unerwünscht? SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok fragt nach
    Anne Krischok will wissen, warum den Bürgerinnen und Bürgern vom Senat der Rechtsweg verwehrt wird und wieso eine Eingabe der Bürgerinitiative, die normalerweise aufschiebenden Charakter hat, ausgerechnet dieses Mal verspätet an die zuständige Behörde übermittelt worden ist.
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 12.02.2010
  • Der Buchenhofwald ist für den Senat kein Wald - es sind vielmehr baubehindernde Gründe. Senat stoppt Bezirk wohl nicht - Entscheidung fällt in diesen Tagen.
    In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal des Buchenhofwaldes - und damit ein Symbol, wie Schwarz-Grün mit dem Umweltschutz und dem erfolgreichen Bürgerbegehren umgehen will. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Buchenhofwald nicht unter dem Schutz des Hamburger Waldgesetzes steht. Die offizielle Begründung: Der Wald sei nicht planrechtlich ein Wald, sondern ein Bebauungsgebiet nach entsprechenden Plänen des Jahres 1938. Wie kann dies angehen?
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 28.01.2010
  • Buchenhofwald muss nach Bürgerentscheid bleiben - Schwarz-Grün und Bezirksverwaltung sorgen sonst nur für Politikverdrossenheit
    Das Ergebnis des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Buchenhofwaldes ist eindeutig: 41.000 Bürgerinnen und Bürger aus Altona sind für den Bestandschutz des ökologisch wertvollen Waldes: Die von CDU und GAL geplante Bebauung befürworten nur 7.500. Aber nur einen Tag später will das Bezirksamt das Ergebnis einkassieren: Unverständlich. Wenn dies passiert, erhöht dies nur die Politikverdrossenheit vor Ort.
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 11.11.2009
  • Bebauung des Buchenhof-Waldes trotz anstehenden Bürgerbegehren - oder: Wie Schwarz-Grün die Rechtslage neu interpretiert.
    Obwohl ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung auf dem Gelände des Buchenhofwaldes an der Osdorfer Landstraße rechtmäßig zustande gekommen ist, könnte dieses für die dortigen Bäume zu spät kommen. Obwohl die Grünen noch im Wahlkampf das Grundstück nach zeitgemäßem Planungsrecht überplanen wollten, wollen sie nun den Natur und Artenschutz aus rein kommerziellen Interessen opfern. 
    Pressemitteilung von Anne Krischok vom 14.10.2009
  • Bezirksamt Altona ein Suspensiveffekt eines rechtmäßig zustande gekommenen Bürgerbegehrens nicht beachtet?
    Kaum ein Bauvorhaben ist im Hamburger Westen derzeit so umstritten wie der vom Bauverein der Elbgemeinden eG (des Weiteren: BVE) geplante Wohnungsbau auf dem Gelände des Buchenhofwaldes im Altonaer Stadtteil Iserbrook. Bei diesem Wald gegenüber der Reichspräsident-Ebert-Kaserne handelt es sich um einen in über 200 Jahren natürlich gewachsenen Geestwald.
    Drucksache 19/4172 vom 02.10.2009, Anne Krischok

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